Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nicht.
Preis und Auftragserteilung
a) Alle Preise sind Nettopreise, auf welche noch die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer gerechnet wird. Die Preise gelten ab unserem Firmensitz in Castrop-Rauxel. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
b) Bei Mietverträgen sind die in unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Mietzeiträume bindend und maßgeblich für den vereinbarten Mietpreis.
Leistungshindernis
Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.
Stornierung durch den Auftraggeber
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt
- 15% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 60 Tage vor Mietbeginn storniert wird,
- 35% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 50 Tage vor Mietbeginn storniert wird,
- 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 40 Tage vor Mietbeginn storniert wird,
- 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird.
- Danach werden 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei STAGE KINETIK GmbH maßgeblich. In jedem Fall hat der Auftraggeber bei Stornierung des Auftrags zudem alle bereits angefallenen Kosten sowie die nachweislich getätigten auftragsbezogenen Investitionen zu erstatten.
Zahlungen
a) Zahlungen werden vierzehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Es gilt der in der Auftragsbestätigung festgelegte Preis.
b) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
c) Wenn unser Vertragspartner bei Annahmeverzug nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zur Abnahme der Ware die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Nettobestellpreises ohne Abzüge fordern.
Die Schadensersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn wir einen höheren oder unser Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweist.
Gewährleistung
Ist Gegenstand des Geschäftes zwischen uns und unserem Vertragspartner ein Kaufvertrag, gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche.
b) Soweit unser Vertragspartner Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gilt folgendes: Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung – sofern eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist – erkennbare Mängel, hat der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.
Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
c) Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung – Minderung – oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages – Wandlung – verlangen.
Obhutspflicht und Mängelanzeige bei Mietverträgen
a) Unser Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Übernahme der Mietsache bzw. nachdem Aufbau der Sache, sofern ein solcher Aufbau vorgesehen ist, die Mietsache auf Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
b) Falls sich dabei oder im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache zeigt oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat unser Vertragspartner uns unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.
Unterläßt unser Vertragspartner die Anzeige, so ist er zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet; er ist, soweit wir infolge der Unterlassung der Anzeige Abhilfe zu schaffen außerstande waren, nicht berechtigt, die in § 537 BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 542 Absatz 1 Satz 3 BGB ohne Bestimmung einer Frist zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
c) Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden.
d) Die Mietsache darf nur zu dem vertragsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Dabei hat der Mieter für die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsrichtlinien Sorgen zu tragen.
e) Mietsachen, welche mit einer Computersteuerung von uns ausgerüstet sind oder mit einer solchen bedient werden, dürfen ausschließlich von uns bedient werden.
f) Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache zu sorgen.
g) Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit in sauberem, einwandfreiem Zustand vollständig zurückzugeben.
Der Mieter haftet uns für Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der Mietsache auf Schadensersatz.
Haftung
Wir haften in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlich oder grobfahrlässig von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen beruhen. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel, sofern unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stage Kinetik
Gesellschaft für Bühnenproduktionen mbH
Deininghauser Weg 105
D-44577 Castrop-Rauxel